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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von pribay

  1. Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Firma pribay, im folgenden Auftragnehmer genannt, wenn der Kunde seine Rechnungsanschrift in Deutschland hat. Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  2. Auftragserteilung, Auftragsannahme, Termine und Preise

    1. Der Besteller ist an seinen erteilten Auftrag gebunden. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist nur unsere ausdrückliche Bestätigung per eMail oder Fax oder durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Ware.

    2. Die Lieferung der bestellten Waren kann bei normalem Geschäftsablauf innerhalb der von uns genannten Lieferfristen erwartet werden. Der Auftragnehmer haftet allerdings nur dann für die Einhaltung von Lieferterminen, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    3. In Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit, während der das Hindernis besteht. Dies gilt vor allem für Fälle von Betriebsstörungen in Folge von Streik, Aussperrungen, Naturkatastrophen, technischen Störungen oder Störungen von Datenleitungen, soweit diese Hindernisse auf die Auftragsausführung einen erheblichen Einfluss haben. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem Beauftragten des Auftragnehmers auftritt.

    4. Unsere Preise gelten frei Haus in Deutschland. Verpackung, Fracht und Porto sind im Preis enthalten. Die angegebenen Preise gelten allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass die gelieferten Auftragsdaten den von uns angegebenen Dateiformaten entsprechen und verarbeitbar sind. Kosten die durch notwendige Korrekturen an den angelieferten Daten verursacht werden, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Über die normale Bearbeitung hinausgehender Bearbeitungsaufwand wird von uns nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber vorgenommen und mit einem Stundensatz von 50,00 Euro berechnet.


  3. Auftragsausführung

    1. Wir führen alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Bei abweichenden Dateiformaten kann eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten.

    2. Zulieferungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, werden von uns nur auf ihre Verarbeitbarkeit überprüft. Sofern eine darüber hinausgehende Überprüfung gewünscht wird, ist dies bei der Auftragserteilung mitzuteilen.

    3. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

  4. Periodische Arbeiten

    Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

  5. Urheberrechte Dritter

    Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzt werden. Der Auftraggeber sichert zu, dass ihm die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen zustehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen wegen Verletzung von Marken- oder Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter aufgrund der Ausführung des Auftrages des Auftraggebers frei.

  6. Gewährleistung und Haftung

    Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie von Vor- und Zwischenerzeugnissen zu prüfen. Die Gefahr von Fehlern geht mit der Druck- bzw. Herstellungsfreigabe des Auftraggebers auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst später entstanden sind oder erkannt werden konnten. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.


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